(Jürgen Fritz, 29.06.2019) Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei 709 Abgeordneten müssen als mindestens 355 im Plenum sein, damit eine Beschlussfähigkeit gegeben ist. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag waren aber nicht einmal mehr 100 von den 709 zugegen. Gleichwohl versuchte man, kurz vor der Sommerpause schnell noch einige Abstimmungen durchzupeitschen. Daraufhin beantragte die Bundestagsfraktion der AfD einen sogenannten Hammelsprung, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über mehrere Gesetzesvorlagen festzustellen. Was dann passierte, muss man gesehen haben, zeigt es doch überdeutlich, wo unser Land lange schon hinsteuert.
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