Der Traum „Pass-Deutscher“ zu werden, ist für einen Iraker in Erfüllung gegangen, obwohl der 38-Jährige wegen des Erschleichens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt wurde, steht nun einer Einbürgerung nichts mehr im Wege.
Gnade ließ der Richter walten, statt 120 wurden nur 90 Tagessätze festgesetzt, damit erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis und der Verurteilte gilt gegenüber anderen als Justizbehörden als nicht vorbestraft, so wird der Einbürgerungsleichtsinn forciert und der Schwindler belohnt, der sich bei der Einreise nach Deutschland als Minderjähriger ausgab, um die Vorteile zu genießen.
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